Gibt es noch andere Möglichkeiten der Förderung?

In einem gewissen Umfang stehen für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten, z. B. Ratenzahlungsmodelle über den Online-Shop, die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen oder Leihgeräte der Schule zur Verfügung. Eltern, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, erkundigen sich bitte VOR dem Kauf eines Gerätes bei ihrem jeweiligen persönlichen Sachbearbeiter nach möglichen Zuschüssen.

Wie beantrage ich die finanzielle Förderung?

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie nach dem Kauf einen Antrag stellen. Ablauf der Antragsstellung: Füllen Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de aus und laden Sie die notwendigen Belege (Kaufnachweis, ggf. Zahlungsbeleg) hoch. Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft [...]

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Für den Kauf der Geräte können Sie ab dem Schuljahr 2024/25 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 350 € beantragen. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist? Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage "Welche Ausstattung wird benötigt?"). Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein. Das Rechnungsdatum [...]

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