Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie nach dem Kauf einen Antrag stellen.
Ablauf der Antragsstellung:
- Füllen Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de aus und laden Sie die notwendigen Belege (Kaufnachweis, ggf. Zahlungsbeleg) hoch.
- Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte geben Sie beim Gerätepreis nur die Summe (inkl. MwSt) der förderfähigen Bestandteile der Bestellung an, soweit diese aus der Rechnung hervorgehen; förderfähig sind: iPad + Stift + Hülle. Ggf. weitere nicht förderfähige Posten (z.B. Geräteversicherung, Schutzfolie) dürfen nicht mit angegeben werden.
- Das Online-Formular verlangt die Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs. Soweit auf der Rechnung der Zahlungsnachweis mit ersichtlich ist (z.B. Vermerk „Zahlung eingegangen“ oder „Die Rechnung wurde bereits bezahlt“), ist die Rechnung zugleich Zahlungsbeleg. Für alle von unserem Dienstleister FMS über unseren Onlineshop ausgestellten Rechnungen ist dies der Fall, sodass bei einem Kauf bei FMS nur die Rechnung einzureichen ist.
- Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag. Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
- Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des iPads und ggf. des Zubehörs einzureichen
Die exakten rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung und Förderfähigkeit können Sie HIER nachlesen, u.a. gilt:
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 25.07.2024 liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.