Für den Kauf der Geräte können Sie ab dem Schuljahr 2024/25 eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 350 € beantragen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 25.07.2024 liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o. ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.