Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10“ Bildschirmdiagonale handelt und den Mindestanforderungen entspricht.

Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich. Diese Einbindung erfolgt über unseren Dienstleister und es fällt eine einmalige Gebühr von ca. 20 Euro an, die von Ihnen zu tragen ist.  Das iPad muss für diesen Vorgang vollständig zurückgesetzt und komplett geladen und ausgeschaltet an die Schule gebracht werden.

Auch Refurbished-Geräte sind grundsätzlich förderfähig.

Voraussetzungen damit die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann:

  • Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
  • Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
  • Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 25.07.2024 liegen.
  • Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
  • Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf)
  • Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.