Wie funktioniert die Trennung zwischen schulischer und privater Nutzung?
Während der Unterrichtszeit (Montag bis Freitag von 7:55 Uhr bis 12:55 Uhr) werden die Geräte im Funktionsumfang eingeschränkt, sodass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) ausgeschlossen sind. D.h. es können nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts darüberhinausgehende Einschränkungen vornehmen, z.B. nur einzelne Apps zulassen. Privat installierte Apps [...]