Als „Digitale Schule der Zukunft“ beteiligen wir uns an einem Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, bei dem die Schülerinnen und Schüler schrittweise mit einem mobilen Endgerät ausgestattet werden sollen. An unserer Schule beginnen wir im Schuljahr 2024/25 mit der 1:1-Ausstattung der Jahrgangsstufen 7 und 8. Mit diesen digitalen Lernwerkzeugen stehen unseren Klassen und Lehrkräften alle Möglichkeiten eines flexiblen, digitalen Unterrichts zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Überblick
Für unsere Schülerinnen und Schüler gehören Smartphones, smarte Uhren und Computer längst zum Alltag. Die Berufswelt, in der die Nutzung digitaler Technologien schon lange selbstverständlich geworden ist, befindet sich etwa durch die Fortschritte im Bereich künstlicher Intelligenz in einem stetigen Wandel. Daher ist es wichtig, bereits in der Schule digitale Kompetenzen zu erwerben, damit die Kinder und Jugendlichen auf das Leben und das Arbeiten im 21. Jahrhundert vorbereitet sind.
In unserer digitalen und komplexen Welt ist digitale Bildung ein wesentlicher Schlüssel zur Teilhabe sowie zur aktiven Mitgestaltung der digitalen Zukunft. Die Digitalisierung der Bildung bietet neue Chancen für innovative Unterrichtskonzepte, für neue und individuelle Lernmöglichkeiten, für neue didaktische Mittel, für neue Reflexions- und Rückmeldungsformate und für ortsunabhängiges Lernen. Als Schule haben wir die Aufgabe, kritisch zu überlegen, wie unsere Lernenden mit den modernen Möglichkeiten am Besten lernen und wie wir unsere Lernenden auf das Leben und Arbeiten in einer digitalisierten Welt vorbereiten können.
Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien können nur erworben werden, wenn digitale Werkzeuge den Lernenden kontinuierlich, d.h. sowohl in der Schule als auch zu Hause, zur Verfügung stehen, wenn diese unkompliziert verwendet werden können und wenn der Umgang mit ihnen regelmäßig geübt wird.
Eine 1:1-Ausstattung eröffnet neue Möglichkeiten im Unterricht, wie selbstgesteuertes Arbeiten, Übungseinheiten im individuellen Tempo und differenziertes Lernen. Sie fördert einen sicheren und souveränen Umgang mit digitalen Medien und Geräten. Zudem unterstützt sie die Selbstorganisation und vereinfacht die Schulorganisation. Darüber hinaus schafft sie einen starken Lebensweltbezug und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt vor. Nicht zuletzt wird die Kreativität im digitalen Bereich gefördert, etwa durch das Erstellen von eigenen Medienprodukten.
Wichtig vorab: Wir als Schule haben weder eine besondere Vorliebe für Apple-Produkte noch erwächst uns aus der Auswahl ein finanzieller Vorteil.
Wir haben uns sorgfältig mit allen auf dem Markt befindlichen Systemen (Windows, Android/ChromeOS, Apple) auseinandergesetzt und umfangreiche Recherchen unternommen. Die Entscheidung für das iPad basiert dabei auf folgenden Aspekten:
- Kein anderes System bietet eine solche Langlebigkeit und Leistungsfähigkeit.
- Die einheitliche Geräteklasse ermöglicht uns umfangreiche pädagogische Funktionen wie beispielsweise das Sperren von Apps während der Unterrichtszeit.
- Die Akku-Laufzeit ermöglicht die Nutzung über einen kompletten Schultag.
- Die Qualität der Apps und deren Verteilung ist sehr hoch. Auch komplexe Anwendungen wie für die Video-Produktion sind verfügbar und sinnvoll nutzbar.
- Die Kombination aus Stift und Tablet bietet alle Möglichkeiten auf einem qualitativ sehr hohen Niveau.
- Die Wertbeständigkeit eines iPads ist erfahrungsgemäß sehr hoch.
Fragen zur finanziellen Förderung
Für den Kauf der Geräte können Sie eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 350 € beantragen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 25.07.2024 liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein.
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o. ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie nach dem Kauf einen Antrag stellen.
Ablauf der Antragsstellung:
- Füllen Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de aus und laden Sie die notwendigen Belege (Kaufnachweis, ggf. Zahlungsbeleg) hoch.
- Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte geben Sie beim Gerätepreis nur die Summe (inkl. MwSt) der förderfähigen Bestandteile der Bestellung an, soweit diese aus der Rechnung hervorgehen; förderfähig sind: iPad + Stift. Ggf. weitere nicht förderfähige Posten (z.B. Schutzhülle Geräteversicherung, Schutzfolie, Lizenzgebühren) dürfen nicht mit angegeben werden.
- Das Online-Formular verlangt die Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs. Soweit auf der Rechnung der Zahlungsnachweis mit ersichtlich ist (z.B. Vermerk „Zahlung eingegangen“ oder „Die Rechnung wurde bereits bezahlt“), ist die Rechnung zugleich Zahlungsbeleg. Für alle von unserem Dienstleister über unseren Onlineshop ausgestellten Rechnungen ist dies der Fall, sodass bei einem Kauf hier nur die Rechnung einzureichen ist.
- Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag. Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
- Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des iPads und ggf. des Zubehörs einzureichen.
Die exakten rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung und Förderfähigkeit können Sie HIER nachlesen, u.a. gilt:
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 25.07.2024 liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.
In einem gewissen Umfang stehen für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten, z. B. Ratenzahlungsmodelle über den Online-Shop oder die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen zur Verfügung. Eltern, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, erkundigen sich bitte VOR dem Kauf eines Gerätes bei ihrem jeweiligen persönlichen Sachbearbeiter nach möglichen Zuschüssen.
Fragen zur Anschaffung des iPads
Bei unserem Dienstleister erhalten Sie das iPad 10. Generation (64 GB) (empfohlene Mindestanforderung) für ca. 365 €. Zusätzlich fallen Kosten für einen Stift (30 € bis 100 € je nach Modell) und bei Bedarf weiteres Zubehör an. Die Software für das zentrale Classroom Management der Geräte kostet einmalig ca. 20 €.
Sollten Sie iPad und Stift bei einem anderen Anbieter zu den im Punkt „Wie beantrage ich die finanzielle Förderung?“ beschriebenen Voraussetzungen erwerben, kommen noch die Einbindung ins MDM sowie die Software für das zentrale Classroom Management der Geräte in Höhe von ca. 40€ hinzu.
In allen Fällen kommt eine jährliche Lizenzgebühr für pädagogische Anwendungen von ca. 5 Euro hinzu.
Wir arbeiten bei der Einführung der iPads mit einem erfahrenen Dienstleister zusammen. Sie können – müssen aber nicht – ein iPad in einem eigens für unsere Schule eingerichteten Onlineshop bestellen. Alle weiteren Informationen zur Bestellung über den Onlineshop erhalten Sie am Elternabend.
Das Angebot des Dienstleisters wurde in fremdem Namen erstellt, d.h. wir als Schule haben weder einen persönlichen Vorteil noch sind wir inhaltlich dafür verantwortlich.
Sie können das Gerät auch von beliebigen anderen Händlern erwerben. Allerdings muss dieses dann auch kostenpflichtig in die schulischer Geräteverwaltung eingebunden werden. Beachten Sie hierzu auch „Wie wird das iPad in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“.
Damit Sie eine Förderung für das angeschaffte Gerät erhalten können, muss es die von der Schule festgelegten Mindestkriterien erfüllen.
Mindestkriterium für eine Förderung
- Betriebssystem: iPadOS
- iPad ab 10.Generation (iPad Air oder iPad Pro ab 2020)
- Display: mindestens 10″ oder größer
- Stift
- Einbindung in die zentrale Geräteverwaltung (siehe Frage „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“)
Darüber hinaus brauchen alle Schülerinnen und Schüler einen kompatiblen Kopfhörer.
Optional:
- Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
- Schutzhülle
- Weiteres Zubehör („paperlike“-Folien, USB-/HDMI-Adapter) kann individuell sinnvoll sein, wird aber grundsätzlich NICHT für die Schule benötigt.
Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10“ Bildschirmdiagonale handelt und den Mindestanforderungen entspricht.
Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich. Diese Einbindung erfolgt über unseren Dienstleister und es fällt eine einmalige Gebühr von ca. 20 Euro an, die von Ihnen zu tragen ist. Das iPad muss für diesen Vorgang vollständig zurückgesetzt und komplett geladen und ausgeschaltet an die Schule gebracht werden.
Auch Refurbished-Geräte sind grundsätzlich förderfähig.
Voraussetzungen damit die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann:
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem 25.07.2024 liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.
Aufgrund unserer pädagogischen Entscheidungen haben wir uns entschieden ausschließlich mit iPads zu arbeiten. (siehe „Warum wurden iPads ausgewählt?“)
Auch wenn es sich bei diesem Projekt in diesem Schuljahr noch um ein freiwilliges Angebot handelt, werden spätestens ab dem nächsten Schuljahr alle staatlichen Realschulen in den Ausstattungsprozess mit digitalen Endgeräten einsteigen. Wir streben mit der Projektteilnahme bereits ab diesem Schuljahr eine schrittweise Einführung bis zum Schulabschluss und eine Vollausstattung der beteiligten Klassen an, damit wir die angestrebten Ziele umsetzen und die Chancen der Digitalisierung nutzen können. (Siehe dazu „Was sind die Ziele der „Digitalen Schule der Zukunft“? und „Vorteile der 1:1 Ausstattung“). Sollten Sie ablehnen, ein iPad anzuschaffen, kann unter Umständen ausschließlich am Vormittag auf ein Leihgerät der Schule zurückgegriffen werden. Dieses ist allerdings nur sehr eingeschränkt und nicht privat nutzbar, d.h. es kann keine App privat installiert werden.
Fragen zur schulischen und privaten Nutzung der iPads
Sobald die Schüler das Schulgebäude betreten, wird auf dem iPad automatisch der „Unterrichtsmodus“ aktiviert. Apps und Funktionen, die nicht von der Schule freigegeben sind, werden vollständig ausgeblendet und können während der Unterrichtszeit nicht verwendet werden. Dadurch werden Ablenkungen durch Soziale Medien, Messenger-Dienste, Spiele etc. technisch ausgeschlossen. Zudem können die Lehrkräfte während des Unterrichts weitere Einschränkungen vornehmen (z.B. nur einzelne Apps für das jeweilige Unterrichtsfach freigeben).
Nach Unterrichtsschluss schaltet das iPad beim Verlassen des Schulgeländes automatisch in den „privaten Modus“ und kann wieder ohne Einschränkungen genutzt werden.
Sie als Eltern können selbst entscheiden, wie das Gerät in der Freizeit genutzt werden darf. Wenn Sie die Nutzungszeiten steuern oder bestimmte Apps auch in der Freizeit einschränken möchten, können Sie dies jederzeit über die „Eltern-App“ von Relution (externer Link) einstellen.
(Homescreen eines iPads im „Unterrichtsmodus“)
Eine Einbindung der iPads in die schulische Geräteverwaltung – einem sogenannten MDM (mobile device management) ist zwingend erforderlich damit beispielsweise auf den iPads alle benötigten Apps zentral eingespielt werden können oder damit die Lehrkräfte in ihrem Unterricht die iPads der Schülerinnen und Schüler im Funktionsumfang einschränken können um Ablenkungen zu minimieren.
Die Einbindung in das MDM erfolgt beim Erwerb des iPads über den Onlineshop über unseres Dienstleisters zentral. Hierfür fällt eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von ca. 20 Euro an.
Falls Sie das Gerät nicht über den Onlineshop erworben haben, muss dieses dennoch in das MDM eingebunden werden. Neben den oben erwähnten Lizenzgebühren fallen voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 20 Euro an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Eingliederung in das MDM und Classroom-Management als verpflichtende Grundvoraussetzung für den schulischen Gebrauch der Geräte ansehen, da uns nur diese beiden Systeme einerseits eine effiziente Verwaltung und andererseits ein pädagogisch wertvolles Arbeiten mit maximalem Lerneffekt für Ihre Kinder erlauben. Geräte, die in die Systeme nicht eingegliedert sind, dürfen im Unterricht nicht verwendet und können nicht gefördert werden.
Verwendung der iPads im Unterricht
Die digitalen Geräte werden eingesetzt, wenn dies für lernförderlich, didaktisch sinnvoll bzw. fachlich notwendig gehalten wird. Sie unterstützen bzw. ergänzenden den Unterricht und ersetzen ihn nicht. Die Fachlehrkräfte steuern in der jeweiligen Unterrichtssituation den Einsatz der digitalen Endgeräte. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Geräte als digitale Unterstützung im Lern- und Arbeitsprozess kennen.
Bei der Hinführung an die Arbeit mit den iPads wollen wir kleinschrittig vorgehen.
Dabei sind Schulungseinheiten im Umgang mit den Geräten geplant, bevor die iPads im Unterricht eingesetzt werden. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien sinnvoll zu ordnen, ein digitales Heft (wo eingesetzt) strukturiert zu führen und Anwendungen zielgerichtet zu nutzen.
Bei (technischen) Fragen wird es Ansprechpartner für Ihr Kind geben.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass jede Lehrkraft im pädagogischen Ermessen selbst entscheidet, welche Art der Heftführung am besten geeignet und für das jeweilige Fach sinnvoll ist.
Für Fächer in denen ein digitales Heft genutzt wird, werden die Schülerinnen und Schüler mit der Handhabung und Strukturierung vertraut gemacht.
Auch wir stehen dem unreflektierten Konsumieren von Medieninhalten kritisch gegenüber. Angeleitet von den Lehrkräften sollen unsere Schülerinnen und Schüler durch digitale Elemente im Unterricht erlernen, ihr iPad zielgerichtet, kreativ und produktiv einzusetzen und kritische Konsumenten sowie kompetente Produzenten medialer Inhalte werden.
Mit dem Betreten des Schulgebäudes wird das iPad vollautomatisch (durch die schulische Geräteverwaltung = MDM) in den „Unterrichtsmodus“ versetzt, wodurch nur noch bestimmte Apps und Funktionen genutzt werden können. Ein Missbrauch der Geräte oder die Ablenkung während des Unterrichts wird dadurch bestmöglich unterbunden.
Viel wichtiger ist es jedoch, dass den Schülerinnen und Schülern bewusst ist, dass die Nutzung von iPads im Unterricht nur mit klaren Regeln funktioniert. Dafür haben wir eine Tablet-Nutzungsordnung erarbeitet, die mit den Schülerinnen und Schülern vor dem Tableteinsatz im Unterricht besprochen wird und zu deren Einhaltung sich jede Schülerin und jeder Schüler per Unterschrift verpflichten muss. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler gegen das Regelwerk verstoßen, wird dies ebenso wie anderes schulisches Fehlverhalten im pädagogischen Ermessen sanktioniert.
Die Lehrer der einzelnen Fachschaften entscheiden, ob der Einsatz digitaler Schulbücher für das jeweilige Fach als sinnvoll erachtet wird (Kosten-Nutzen-Abwägung). In diesem Fall werden den Schülerinnen und Schülern die entsprechenden digitalen Schulbücher über die Geräteverwaltung automatisch zur Verfügung gestellt.
Durch die Verwendung von digitalen Büchern, digitalen Heften und digitaler Unterrichtsmedien in einzelnen Fächern ist in jedem Fall davon auszugehen, dass sich das Gewicht der Schultaschen reduzieren lässt.
(Im Vergleich: Gewicht eines iPads 10 ohne Zubehör: ca. 470g / Gewicht Deutschbuch: ca. 850g)