iPads im Unterricht
– Elterninformation –
Als „Digitale Schule der Zukunft“ ist die Wilhelm-Sattler-Realschule Teil des flächendeckenden Digitalisierungsprojekts des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus.
Ab der 7. Jahrgangsstufe arbeiten alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit einem iPad (1:1 Ausstattung). Auf dieser Themenseite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beschaffung und zum Einsatz des iPads an unserer Schule.
Als „Digitale Schule der Zukunft“ ist die Wilhelm-Sattler-Realschule Teil des flächendeckenden Digitalisierungsprojekts des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus.
Ab der 7. Jahrgangsstufe arbeiten alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit einem iPad (1:1 Ausstattung). Auf dieser Themenseite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beschaffung und zum Einsatz des iPads an unserer Schule.



Allgemeine Informationen
Die Schüler-iPads werden von den Schülern/Eltern privat angeschafft und sind deren Eigentum. Die Finanzierung wird aber im Regelfall durch eine staatliche Förderung (zuletzt in der Höhe von 350 Euro pro Gerät) unterstützt.
An unserer Schule wird das iPad als vielseitiges und modernes Lernwerkzeug im Unterricht eingesetzt und ergänzt damit klassische Lernmittel. Für die Schüler und Lehrkräfte eröffnen sich damit neue Möglichkeiten, den Unterricht und das Lernen zu gestalten. Die Medienkompetenz wird gefördert und die Kinder werden Schritt für Schritt auf die neuen Herausforderungen einer Berufswelt vorbereitet, die sich -besonders durch die Fortschritte im Bereich der künstlichen Intelligenz – im Wandel befindet.
Wichtig vorab: Wir als Schule haben weder eine besondere Vorliebe für Apple-Produkte noch erwächst uns aus der Auswahl ein finanzieller Vorteil.
Wir haben uns sorgfältig mit allen auf dem Markt befindlichen Systemen (Windows, Android/ChromeOS, Apple) auseinandergesetzt und umfangreiche Recherchen unternommen. Die Entscheidung für das iPad basiert dabei auf folgenden Aspekten:
- Das iPad überzeugt durch Langlebigkeit und Leistungsfähigkeit – die Unterstützung der Geräte mit wichtigen Updates wird über mehrere Jahre sichergestellt.
- Die einheitliche Geräteklasse ermöglicht uns umfangreiche pädagogische Funktionen wie beispielsweise das Sperren von Apps während der Unterrichtszeit, um Ablenkungen zu reduzieren.
- Die Akku-Laufzeit ermöglicht die Nutzung über einen kompletten Schultag.
- Die Qualität der Apps und deren Verteilung ist sehr hoch. Auch komplexe Anwendungen wie für die Video-Produktion sind verfügbar und sinnvoll nutzbar.
- Die Kombination aus Stift und Tablet bietet alle Möglichkeiten auf einem qualitativ sehr hohen Niveau.
- Die Wertbeständigkeit eines iPads ist erfahrungsgemäß sehr hoch.
Für unsere Schülerinnen und Schüler gehören Smartphones, smarte Uhren und Computer längst zum Alltag. Die Berufswelt, in der die Nutzung digitaler Technologien schon lange selbstverständlich geworden ist, befindet sich etwa durch die Fortschritte im Bereich künstlicher Intelligenz in einem stetigen Wandel. Daher ist es wichtig, bereits in der Schule digitale Kompetenzen zu erwerben, damit die Kinder und Jugendlichen auf das Leben und das Arbeiten im 21. Jahrhundert vorbereitet sind.
In unserer digitalen und komplexen Welt ist digitale Bildung ein wesentlicher Schlüssel zur Teilhabe sowie zur aktiven Mitgestaltung der digitalen Zukunft. Die Digitalisierung der Bildung bietet neue Chancen für innovative Unterrichtskonzepte, für neue und individuelle Lernmöglichkeiten, für neue didaktische Mittel, für neue Reflexions- und Rückmeldungsformate und für ortsunabhängiges Lernen. Als Schule haben wir die Aufgabe, kritisch zu überlegen, wie unsere Lernenden mit den modernen Möglichkeiten am Besten lernen und wie wir unsere Lernenden auf das Leben und Arbeiten in einer digitalisierten Welt vorbereiten können.
Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien können nur erworben werden, wenn digitale Werkzeuge den Lernenden kontinuierlich, d.h. sowohl in der Schule als auch zu Hause, zur Verfügung stehen, wenn diese unkompliziert verwendet werden können und wenn der Umgang mit ihnen regelmäßig geübt wird.
Die Vorteile einer 1:1-Ausstattung sind vielseitig:
- Individuelles Lernen: die Schüler können im eigenen Tempo lernen und selbstständig üben, ohne dass sie sich ein Gerät mit ihrem Mitschüler teilen müssen.
- Zugriff auf digitale Unterrichtsmaterialien: Lernmaterialien können digital und interaktiv angeboten werden, Lehrkräfte müssen keine Rücksicht auf Kopierkosten (Farben!) oder Seitenanzahl nehmen und können selbst Video und Audiodateien flexibel nutzen.
- Einsatz von Lernplattformen (Bayerncloud Schule): durch die 1:1 Ausstattung können Lerhkräfte erstmals sinnvoll digitale Lernplattformen einsetzen. Der Lernstoff ist hier übersichtlich strukturiert, es können Aufgaben in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen angeboten werden und der individuelle Lernfortschritt der Schüler wird erfasst.
- Weniger Gewicht: durch das iPad entfällt die Notwendigkeit viele Bücher und Hefte in die Schule zu bringen. Das Gewicht der Schultasche hat sich seit der Einführung drastisch reduziert – das bedeutet eine enorme körperliche Entlastung für die Rücken der Kinder.
- Zeitgemäßes Lernen und Arbeiten: der Alltag und die Berufswelt ist in weiten teilen von digitalen Medien geprägt. Die meisten Unternehmen und Branchen werden Informationen und Daten digital verarbeitet. Als berufsvorbereitende Schule müssen wir Ihre Kinder bestmöglich auf diese Anforderungen vorbereiten. Damit die gelingen kann, ist ein regelmäßiger und intensiver Umgang mit diesen Medien erforderlich.
Beschaffung und Förderung
Die iPads werden privat angeschafft und bleiben auch nach Verlassen der Schule Eigentum des Schülers. Die Anschaffung der Geräte wird durch eine staatliche Förderung unterstützt (zuletzt in der Höhe von 350 Euro pro Gerät). Dadurch fallen je nach gewähltem Gerät und Ausstattung zum Teil nur noch geringe Zusatzkosten für Sie als Eltern an.

Beschaffung der iPads
Um Ihre Kinder bestmöglich auf die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt vorzubereiten zu können, ist der Einsatz eines „eigenen“ Geräts in unseren Augen unerlässlich. (Siehe dazu „Was sind die Ziele der „Digitalen Schule der Zukunft“? und „Vorteile der 1:1 Ausstattung“).
Sollten Sie ablehnen, ein iPad anzuschaffen, kann unter Umständen ausschließlich am Vormittag auf ein Leihgerät der Schule zurückgegriffen werden. Dieses ist allerdings nur sehr eingeschränkt und nicht privat nutzbar, d.h. es kann keine App privat installiert werden.
Aufgrund unserer pädagogischen Entscheidungen haben wir uns entschieden ausschließlich mit iPads zu arbeiten. (siehe „Warum wurden iPads ausgewählt?“)
Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10“ Bildschirmdiagonale handelt und den Mindestanforderungen entspricht.
Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich. Diese Einbindung erfolgt über unseren Dienstleister und es fällt eine einmalige Gebühr von ca. 20 Euro an, die von Ihnen zu tragen ist. Das iPad muss für diesen Vorgang vollständig zurückgesetzt und komplett geladen und ausgeschaltet an die Schule gebracht werden.
Auch Refurbished-Geräte sind grundsätzlich förderfähig.
Voraussetzungen damit die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann:
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem Stichtag liegen (siehe FAQ: „Wie beantrage ich die finanzielle Förderung“) liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.
Damit Sie eine Förderung für das angeschaffte Gerät erhalten können, muss es die von der Schule festgelegten Mindestkriterien erfüllen.
Mindestkriterium für eine Förderung
- Betriebssystem: iPadOS
- iPad ab 11.Generation (iPad Air oder iPad Pro ab 2020)
- Display: mindestens 10″ oder größer
- Stift
- Einbindung in die zentrale Geräteverwaltung (siehe Frage „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“)
Darüber hinaus brauchen alle Schülerinnen und Schüler einen kompatiblen Kopfhörer.
Optional:
- Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl etc.)
- Schutzhülle
- Weiteres Zubehör („paperlike“-Folien, USB-/HDMI-Adapter) kann individuell sinnvoll sein, wird aber grundsätzlich NICHT für die Schule benötigt.
Wir arbeiten bei der Einführung der iPads mit einem erfahrenen Dienstleister zusammen. Sie können – müssen aber nicht – ein iPad in einem eigens für unsere Schule eingerichteten Onlineshop bestellen. Alle weiteren Informationen zur Bestellung über den Onlineshop erhalten Sie am Elternabend.
Das Angebot des Dienstleisters wurde in fremdem Namen erstellt, d.h. wir als Schule haben weder einen persönlichen Vorteil noch sind wir inhaltlich dafür verantwortlich.
Sie können das Gerät auch von beliebigen anderen Händlern erwerben. Allerdings muss dieses dann auch kostenpflichtig in die schulischer Geräteverwaltung eingebunden werden. Beachten Sie hierzu auch „Wie wird das iPad in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“.
Bei unserem Dienstleister erhalten Sie das iPad 10. Generation (64 GB) (empfohlene Mindestanforderung) für ca. 365 €. Zusätzlich fallen Kosten für einen Stift (30 € bis 100 € je nach Modell) und bei Bedarf weiteres Zubehör an. Die Software für das zentrale Classroom Management der Geräte kostet einmalig ca. 20 €.
Sollten Sie iPad und Stift bei einem anderen Anbieter zu den im Punkt „Wie beantrage ich die finanzielle Förderung?“ beschriebenen Voraussetzungen erwerben, kommen noch die Einbindung ins MDM sowie die Software für das zentrale Classroom Management der Geräte in Höhe von ca. 40€ hinzu.
In allen Fällen kommt eine jährliche Lizenzgebühr für pädagogische Anwendungen von ca. 5 Euro hinzu.
Förderung
In einem gewissen Umfang stehen für Familien mit Unterstützungsbedarf Fördermöglichkeiten, z. B. Ratenzahlungsmodelle über den Online-Shop oder die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen zur Verfügung. Eltern, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, erkundigen sich bitte VOR dem Kauf eines Gerätes bei ihrem jeweiligen persönlichen Sachbearbeiter nach möglichen Zuschüssen.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie nach dem Kauf einen Antrag stellen.
Ablauf der Antragsstellung:
- Füllen Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de aus und laden Sie die notwendigen Belege (Kaufnachweis, ggf. Zahlungsbeleg) hoch.
- Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
- Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Bitte geben Sie beim Gerätepreis nur die Summe (inkl. MwSt) der förderfähigen Bestandteile der Bestellung an, soweit diese aus der Rechnung hervorgehen; förderfähig sind: iPad + Stift. Ggf. weitere nicht förderfähige Posten (z.B. Schutzhülle Geräteversicherung, Schutzfolie, Lizenzgebühren) dürfen nicht mit angegeben werden.
- Das Online-Formular verlangt die Einreichung der Rechnung und eines Zahlungsbelegs. Soweit auf der Rechnung der Zahlungsnachweis mit ersichtlich ist (z.B. Vermerk „Zahlung eingegangen“ oder „Die Rechnung wurde bereits bezahlt“), ist die Rechnung zugleich Zahlungsbeleg. Für alle von unserem Dienstleister über unseren Onlineshop ausgestellten Rechnungen ist dies der Fall, sodass bei einem Kauf hier nur die Rechnung einzureichen ist.
- Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/dsdz/antrag. Hier finden Sie auch ein Erklärvideo zum Ausfüllen des Formulars in verschiedenen Sprachen.
- Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des iPads und ggf. des Zubehörs einzureichen.
Die exakten rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung und Förderfähigkeit können Sie HIER nachlesen, u.a. gilt:
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem Stichtag (04.06.2025) liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein (⇒ kein Ratenkauf, kein Kauf auf Kredit!)
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o.ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.
Für den Kauf der Geräte können Sie eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von bis zu 350 € beantragen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Kauf förderfähig ist?
- Die Geräte müssen den schulischen Vorgaben entsprechen (Frage „Welche Ausstattung wird benötigt?“).
- Die Rechnung muss auf einen Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
- Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem Stichtag (siehe FAQ: Wie beantrage ich die finanzielle Förderung) liegen.
- Es darf bislang noch keine staatliche Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ in Anspruch genommen worden sein.
- Förderfähig sind ausschließlich Neugeräte sowie Refurbished-Geräte mit mindestens 1 Jahr Garantie.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung muss der Kaufpreis mindestens in Höhe der beantragen Förderung bezahlt sein.
- Bitte bewahren Sie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (paypal-Ausdruck, Kontoauszug, o. ä.) gut auf – Sie benötigen diese Unterlagen bei der Beantragung der Förderung. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung.

Eltern-App und Unterrichtsmodus
Für den erfolgreichen Einsatz von iPads im Unterricht ist es entscheidend, dass Ablenkungen reduziert werden. Aus diesem Grund sind alle Schülergeräte in die entfernte Geräteverwaltung (= MDM) eingebunden und befinden sich an Unterrichtstagen von ca. 7:30 Uhr bis 13:15 Uhr im sogenannten „Schulmodus“. Am Nachmittag schaltet sich das Gerät automatisch in den „privaten Modus“, in dem wieder alle Apps zur Verfügung stehen.
Mit der „Parents-App“ haben Sie als Eltern auch zuhause die Möglichkeit zu entscheiden, welche APPs zu welchen Zeiten am Nachmittag zur Verfügung stehen.
Unterrichtsmodus und MDM (entfernte Geräteverwaltung)
Nach Unterrichtsende (ca. 13:15 Uhr) wechselt das Schüler-iPad wieder in den privaten Modus und es sind alle privaten Apps und Funktionen verfügbar.
Wenn Sie als Eltern bestimmte Apps sperren wollen (z.B. um Ablenkungen während der Hausaufgabe- und Lernzeit zu reduzieren), so können Sie die „Relution Parents App“ nutzen.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie sie die Parents App nutzen können:
>>Hier geht es zur Anleitung<<
Allgemeine Informationen zur Parents-App finden Sie außerdem auf der Herrstellerseite: Relution – Parents-App
Schulmodus
An Unterrichtstagen ist von ca. 7:30 Uhr bis ca. 13:15 Uhr der sogenannte Schulmodus aktiv. In dieser Zeit werden sämtliche private Apps vollständig ausgeblendet und der Funktionsumfang des Geräts wird eingeschränkt. Es steht dann nur eine kleine Auswahl an Apps zur Verfügung, die für den Unterricht benötigt werden. Auch das Internet ist in dieser Zeit nicht ohne Freigabe durch die Lehrkraft nutzbar.
Privater Modus
Nach 13:15 Uhr wechselt das iPad automatisch wieder in den privaten Modus. Alle privat installierten Apps werden wieder eingeblendet und das Gerät ist ohne Einschränkungen nutzbar.

(Beispiel: Homescreen eines iPads im „Unterrichtsmodus“)
MDM = Mobile Device Management
An unserer Schule nutzen wir zur entfernten Verwaltung der mobilen Endgeräte den Dienst Relution.
Die Einbindung der iPads in diese schulische Geräteverwaltung ist zwingend erforderlich, damit beispielsweise alle benötigten APP und Schullizenzen aufgespielt werden können. Außerdem haben die Lehrkräfte nur so die technische Möglichkeit, die verfügbaren APPs während der Unterrichtszeit einzuschränken, um Ablenkungen zu vermeiden.
So funktioniert die Einbindung in das MDM:
- gegen eine einmalige Lizenzgebühr wird das Gerät durch unseren Dienstleister eingebunden
- das Gerät muss vollständig zurückgesetzt und physisch beim Dienstleister abgegeben werden
- nach Verlassen der Schule wird das MDM wieder vom Gerät entfernt und das iPads kann wieder vollständig privat genutz werden.