Lehrerdienstgeräte und private Endgeräte im Unterricht
Warum gibt es nun Dienstgeräte ?
Über viele Jahre war es Lehrkräften (als eine der wenigen Gruppen im öffentlichen Dienst) erlaubt, private Endgeräte (Laptop, Tablets usw.) für dienstliche Zwecke zu nutzen. Im Zuge der Digitalisierung wurden nun jedoch allen Lehrkräften Dienstgeräte (Ipad/Windows Laptop) zur Verfügung gestellt, wodurch grundsätzlich vorgesehen ist, dass nunmehr ausschließlich das Dienstgerät in der Schule und zu dienstlichen Zwecken verwendet wird.
Es gelten die Nutzungsbedingungen für Lehrerdienstgeräte sowie die Mindestsicherheitsstandards, die jede Lehrkraft unterschreiben/beachten muss!
Darf ich nun nicht mehr mein eigenes – privates – Gerät in der Schule verwenden?
Zu dienstlichen Zwecken (Unterricht, Vor- und Nachbereitung, Verwaltungsaufgaben, dienstlicher Schriftverkehr usw.) muss ein Dienstgerät verwendet werden. Wenn es jedoch Gründe gibt, dass man trotz vorhandenem Dienstgerät weiterhin sein privates Gerät zu dienstlichen Zwecken nutzen möchte (z.B. weil eine bestimmte Software oder Anwendungen für den Unterricht nicht vom Dienstgerät unterstützt werden), dann muss die Nutzung der privaten Endgeräte zuvor durch die Schulleitung genehmigt werden. (Hierzu Formular: „Erklärung zur Nutzung privater Endgeräte für dienstliche Zwecke“ ausfüllen)
Was ist mit dem Schulmanager auf dem privaten Handy?
Lehrkräfte dürfen ihr privates Handy zu dienstlichen Zwecken (Nutzung des Schulmanagers) nutzen. Diese Regelung wurde unabhängig von den oben erwähnten Regelungen zu den Dienstgeräten beschlossen, da die Nutzung der Schulmanager APP über das Smartphone (z.B. für Einträge ins Klassenbuch, Benachrichtigung über kurzfristige Vertretungen oder zur dienstlichen Kommunikation) deutliche Vorteile und eine bessere Erreichbarkeit gegenüber der Nutzung auf dem Dienstgerät (insbesondere Windows Geräte) bietet.
Was ist unbedingt beim Datenschutz zu beachten?
Während Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter